| Radwegbenutzungspflicht, es gibt Hoffnung! |
| Geschrieben von: Christian Vorbuchner |
| Samstag, den 20. November 2010 um 19:11 Uhr |
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Hallo liebe Ritzlfuchser,
Nach Einschätzung des Gerichts liegen auf der Strecke keine "besonderen örtlichen Verhältnisse" im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO vor, die es rechtfertigten, dem Radfahrer die Benutzung der Fahrbahn zu verbieten. (Quelle: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/40/Unkalkulierbare-Auswirkungen-auf-den-Verkehr-in-Staedten-und-Gemeinden) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig: Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen können. (Quelle: http://www.adfc.de/news/ADFC-erreicht-bahnbrechendes-Urteil-zur-Radwegebenutzungspflicht)
Sportliche Grüße euer |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. November 2010 um 20:54 Uhr |